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   VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09   

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VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09 (https://dejure.org/2011,9709)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.04.2011 - 2 A 2931/09 (https://dejure.org/2011,9709)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. April 2011 - 2 A 2931/09 (https://dejure.org/2011,9709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG
    Wertausgleich für die durch Sanierungsmaßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz bedingte Erhöhung des Verkehrswerts eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Erhöhung des Verkehrswerts eines Grundstücks durch Sanierungsmaßnahmen bestimmt sich durch die ImmoWertV; Die freihändige Schätzung des Verkehrswerts durch die zuständige Behörde, auch aufgrund von Angaben der Vertragsparteien in einem Kaufvertrag über das sanierte ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertausgleich bei Erhöhung des Grundstückwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2314
  • NZM 2012, 165
  • DÖV 2011, 657
  • BauR 2011, 1702
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05

    Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    § 10 BBodSchG stellt somit die Rechtsgrundlage auch für die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen gegenüber den Pflichtigen gemäß § 4 Abs. 3 BBodSchG dar (vgl. BVerwG, U. v. 26.04.2006 - 7 C 15/05 -, BVerwGE 126, 1 = NVwZ 2006, 1067).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2000 - 7 M 550/00

    Altlast; Altlastenbewertung; Altlastensanierung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass insoweit eine ergänzende Heranziehung vorhandener Regelwerke, hier im Hinblick auf die Festsetzung von Sanierungsschwellenmaßnahmen bzw. Sanierungsschwellenwerten, für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zulässig bleibt, soweit die darin enthaltenen Werte nicht im Widerspruch zu Festlegungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung stehen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 03.05.2000 - 7 M 550/00 -, NVwZ 2000, 1194; VG Minden, U. v. 26.05.2010 - 11 K 1271/09 -, juris; Bickel, Bundes-Bodenschutzgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2004, § 21 Rdnr. 3).
  • VG Minden, 26.05.2010 - 11 K 1271/09

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bzgl. "notwendiger Untersuchungen" zur

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass insoweit eine ergänzende Heranziehung vorhandener Regelwerke, hier im Hinblick auf die Festsetzung von Sanierungsschwellenmaßnahmen bzw. Sanierungsschwellenwerten, für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zulässig bleibt, soweit die darin enthaltenen Werte nicht im Widerspruch zu Festlegungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung stehen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 03.05.2000 - 7 M 550/00 -, NVwZ 2000, 1194; VG Minden, U. v. 26.05.2010 - 11 K 1271/09 -, juris; Bickel, Bundes-Bodenschutzgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2004, § 21 Rdnr. 3).
  • VG Koblenz, 10.10.2005 - 8 K 3415/04

    Sanierungsrecht: Ermittlung des Stichtages für die Anfangswertqualität von

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Die zuständige Behörde hat insoweit ein "Wertermittlungsermessen", das nur beschränkt gerichtlich überprüfbar ist (VG Koblenz, U. v. 10.10.2005 - 8 K 3415/04 -, juris).
  • VG Berlin, 11.11.1998 - 19 A 86.98

    Ermittlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Anfangs- und Endwert

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Bei der Ermittlung der für den Anfangs- bzw. Endwert maßgeblichen Faktoren steht der zuständigen Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (VG Berlin, NVwZ 1999, 568 [570]; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl. 1990, 415; Frenz, a. a. O., § 25 Rdnr. 36 bis 38).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Die Anwendung der Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung gelten auch für Sachverhalte aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BVerwG, U. v. 16.03.2006 - 7 C 3/05 -, BVerwGE 125, 325 = NVwZ 2006, 928).
  • VG Regensburg, 25.01.2010 - RO 8 K 08.272

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sanierungsanordnung.

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Insgesamt steht deshalb das grundsätzliche Verbot der (echten) Rückwirkung von Gesetzen der Inanspruchnahme der Klägerin im Rahmen der Anwendung des Bundes-Bodenschutzgesetzes nach Maßgabe einer "unechten Rückwirkung" auf einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt nicht entgegen (eine verfassungswidrige Rückwirkung insoweit verneint grundsätzlich auch VG Regensburg, U. v. 25.01.2010 - RO 8 K 08.272 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07

    Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer wegen der Durchführung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes des Verwaltungsverfahrens und des Klageverfahrens wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2009 - 3 K 99/07.F (1) - Bezug genommen, dessen Feststellungen sich der Senat zu eigen macht (§ 130 b Satz 1 VwGO).
  • VG Würzburg, 19.12.2012 - W 4 K 12.142

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Wertausgleich; Sanierungsbedingte

    Angesichts des auf den Boden abzielenden Schutzgedankens des Bundes-Bodenschutzgesetzes mangels anderer Rechtsvorschriften zur Bestimmung des Anfangs- und Endwerts i. S. d. § 25 Abs. 2 BBodSchG ist es wie in den Fällen der §§ 192 bis 199 BauGB sachgerecht, zur Bestimmung des Verkehrswerts auf die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassene Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - vom 19. Mai 2010, BGBl. 2010, 639) abzustellen (vgl. HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris).

    Die Bemessung des Wertausgleichs ist nicht das Ergebnis einer exakten Rechenoperation, sondern Ausdruck eines regelmäßig durch gutachterliche Feststellungen gestützten Einschätzungs- bzw. Beurteilungsspielraums, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, § 114 Satz 1 VwGO (vgl. HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57; VG Koblenz vom 10.10.2005 Az. 8 K 3415/04 - juris Rdnr. 42; Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, 104. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 76; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 65. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 11).

    Da die Berechnung der sanierungsbedingten Wertsteigerung im Einzelfall eine komplexe Berechnung erfordert, empfiehlt sich grundsätzlich - wie hier geschehen - die Einholung eines Gutachtens des vom Landratsamt einzuschaltenden Gutachterausschusses nach §§ 192, 193 BauGB (HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57).

    Im Übrigen ist zu beachten, dass das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren grundsätzlich als gleichwertig anerkannt sind und dem überwiegend zur Ermittlung von Bodenwerten herangezogen Vergleichswertverfahren sogar eine besonderes hohe Überzeugungskraft beigemessen wird (Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, 104. Erg. 2012, § 25 BBodSchG RdNr. 75; vgl. auch HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris RdNr. 57, wonach das Vergleichswertverfahren die "geeignetste Methode zur Feststellung des von der Sanierung unbeeinflussten Zustandes des betroffenen Grundstücks" ist).

    Das Tatbestandsmerkmal "in berechtigtem Vertrauen" ist unter Beachtung der Grundsätze der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers auszulegen, so dass ein berechtigtes Vertrauen ausscheidet, wenn der Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks vom Zustand der Sache wusste oder seine Augen in fahrlässiger Weise vor Risikoumständen verschlossen hat (vgl. BVerfG vom 16.02.2000 Az. 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 NJW 2000, 2573; HessVGH vom 05.04.2011 Az. 2 A 2931/09 - juris; Sondermann/Henke in: Versteyl/Sondermann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2002, § 25 RdNr. 38).

  • VGH Hessen, 20.06.2013 - 3 A 1832/11

    Bemessung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags

    Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor, die von dem Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2011 (2 A 2931/09) könne bereits deshalb nicht herangezogen werden, da dort ein anderer Sachverhalt zur Entscheidung angestanden habe.
  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte

    Folgerichtig steht es der Anwendbarkeit des Gesetzes auch nicht entgegen, dass einige der für den streitgegenständlichen Bescheid maßgeblichen oder hierfür ursächlichen tatsächlichen Feststellungen durch die Behörde bereits vor dem 1. März 1999 getroffen worden waren (anders offenbar HessVGH, U.v. 5.4.2011 - 2 A 2931/09 - juris Rn. 28).
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